Qplus Informationen 2024

Gerne informieren wir über die folgenden Neuerungen und Ergänzungen:


1. Thema Reduktion Inspektionen bei Herstellern vor Ort
Die Qplus-Zulassungskommission hat im November 2023 beschlossen, dass, wenn möglich, nur noch eine Inspektion bei den Herstellern durchgeführt wird.
Die zweite Kontrolle dient meist nur noch der Kontrolle der Eigenüberwachung. Diese kann auch belassen werden und in der ersten Kontrolle künftig für das gesamte Jahr kontrolliert werden.
Können bei der ersten Kontrolle aufgrund der Produktion nicht alle nach R 592 012-2 geforderten Prüflinge gezogen werden, wird in Absprache mit dem Hersteller ein zweiter Besuch notwendig. Es können bei einer einmaligen Kontrolle alle Prüflinge seit der letzten Kontrolle verwendet werden.
Erläuterung: Wird z.B. die erste Kontrolle im Februar 2024 und dann wieder im Februar 2025 durchgeführt, können im Februar 2025 Prüflinge des Zeitraums März 2024 bis Februar 2025 (also während eines Jahres) gezogen werden.


2. Thema Kennzeichnungen, Überwachungen und Prüfberichte von Systemen mit zugekauften Artikeln.
Es bestehen Situationen bei denen Hersteller von Rohren alle oder einen Teil der Formteile von anderen Herstellern zukaufen. Auch gibt es Hersteller von Formteilen, die Rohre für ihre Systeme zukaufen.
An einer gemeinsamen Besprechung zwischen den Herstellern Streng, Stalder und Jansen wurde folgendes entschieden und in der Folge durch Qplus ergänzt und von der Zulassungskommission 2024-1 gutgeheissen:
- Werden Formteile von einem anderen Lieferanten zugekauft, müssen diese entweder mit der Zulassungs-Nr. des eigenen Systems versehen werden oder gemeinsam mit der Kennzeichnung der Zulassungs-Nr. des Herstellers gekennzeichnet werden (Etikette). Bsp. bezieht Fa. Müller mit der Systemzulassungs-Nr. 15093, Meier mit der Systemzulassungs-Nr. 15092 Formteile bei Hugentobler Systemzulassungs-Nr. 15099 muss die Kennzeichnung entweder mit jeder Systemzulassungs-Nr. versehen sein oder mit allen dreien, 15099, 15092 und 15093. Somit wissen Unternehmer und Bauleitung, dass diese Formteile mit den Rohren der entsprechenden Zulassungs-Nr. verwenden können, da sie entsprechend geprüft wurden.
- Werden Rohre von einem Formteilproduzenten bei einem anderen Hersteller bezogen, müssen diese mit den Systemzulassungs-Nr. der FT versehen werden.
- Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem / den Käufern geben, welche regelt, was bezogen wird und entsprechend gekennzeichnet werden muss. Diese Vereinbarung (ohne finanzielle Inhalte), ist von allen Beteiligten unterzeichnet an Qplus und die verantwortlichen Prüfinstitute einzureichen.
- Die Typen-, Verlängerungs-, Erweiterungsprüfungen und die Fremd - und Eigenüberwachungen der zugekauften Teile müssen im Herstellerwerk vorgenommen werden.
- Ein Abwassersystem umfasst immer Rohre, Formteile, Rohrverbindungen und Dichtungen. Alle eingereichten Prüfberichte müssen diese Komponenten beinhalten. Es ist jedoch möglich, dass bei einer gemeinsamen Vereinbarung, der Prüfbericht der Herstellerfirma auch für die anderen
Partner mitverwendet werden kann. Die Berichte müssen aber mit eingereicht oder integriert werden und mit der / den entsprechenden Systemzulassungs -Nr. versehen sein. Für die Dichtungen reichen, falls vorhanden, die DoP. Ansonsten müssen diese ebenf alls geprüft oder ein gleichwertiger Prüfbericht mit eingereicht werden.


Für Fragen dazu steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

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Neue Mitglieder der ZKOMM

Folgende Mitglieder haben sich für die Mitarbeit in der Zulassungskommission zur Verfügung gestellt und sind neu vom Vorstand Qplus gewählt worden:

- Thomas Gruber, Delegierter VKR

- Thomas Herren,  Delegierter VKR

- Victor Neira, Delegierter VSA

- Gion Flurin Schmucki, Delegierter VSA

Wir wünschen den neuen Mitglieder spannende Sitzungen und danken ihnen für ihre Mitarbeit.

Der Vorstand und die Geschäftsstelle Qplus

 

 

Zulassungskommission (ZKOMM), Mitglieder gesucht

Stellenbeschrieb für ZKOMM-Mitglieder

 Qplus ist ein Verein, zusammengesetzt aus den Trägerverbänden VSA (Verband Schweiz. Abwasserfachleute), suissetec (Schweizerisch-Liechtensteinischer
Gebäudetechnikverband) und VKR (Verband Kunststoffrohre).

Qplus amtet als Treuhänderin für Bauherren, Planer, Unternehmer und Hersteller. Systemteile im Bereich Abwasser werden von Prüfinstituten nach den Anforderungen von Qplus für die Hersteller geprüft. Die Prüfungen und Dokumente werden von Qplus kontrolliert. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird eine Zulassungsempfehlung ausgestellt.

Jeder Mitgliedverband stellt je 3 Fachleute für die Zulassungskommission.

Diese Kommission tagt zweimal pro Jahr für ca. ½ Tag.

An diesen Sitzungen werden Problemfälle, welche die Geschäftsstelle nicht abschliessend behandeln kann, Neuerungen, Korrekturen, Anfragen, Merkblätter, Richtlinien und dergleichen besprochen.

Zwischen den Sitzungen kann es zu einzelnen Mailanfragen betreffend Fachfragen kommen.

Werden die Richtlinien überarbeitet, besteht die Möglichkeit einer Mitarbeit und vor allem der Teilnahme an den Vernehmlassungen. So ist es möglich, direkt Einfluss auf die Richtlinien zu nehmen und eigene Erfahrungen einzubringen. 

Aktuell werden gesucht:

VSA: 1 Vertreter per Ende 2024

Suissetec: 1 Vertreter per sofort, 1 Vertreter per Ende 2024

 Haben Sie Interesse an einer neuen Herausforderung?
Gerne können Sie sich bei den drei Geschäftsstellen, den drei Vertretern / Vorstand, beim Präsidenten der ZKOMM oder bei der Geschäftsstelle Qplus melden.

 

Haben Sie Fragen zu den Aufgaben, Aufwand usw.? Gerne beantwortet Ihnen diese die Geschäftsstelle per Mail qplus@qplus.ch oder per Telefon 079 207 42 81.

 Wir freuen uns auf ihre Bewerbung.

Qplus, Swiss Quality

Anne-Marie Hänggi

NEU R 592 012-1_2024 Dichtungen

Die überarbeitete und genehmigte Richtlinie R 592 012-2_2024, Dichtungen, ist ab dem 04.04.2024 in Kraft. Sie wurde ins französische und italienische übersetzt.

Alle Richtlinien können unter Publikationen / Qplus Richtlinien angesehen oder heruntergeladen werden.

Qplus Homepage neu auch in französischer und italienischer Sprache

Ab Mitte März 2024 ist die Homepage von Qplus auch für die französische und italienische Sprache übersetzt worden.

Teilweise sind die Dokumente ebenfalls übersetzt. Weitere folgen laufend.

Die neuen Richtlinien ab 2023 werden ebenfalls laufend übersetzt.

Gerne nimmt die Geschäftsstelle für Begriffe die nicht stimmig übersetzt wurden, grammatikalische und fachliche Korrekturen entgegen.

Qplus Homepage in französisch und italienisch

Die Homepage Qplus wird laufend in die beiden Landessprachen französisch und italienisch übersetzt.

In einem weiteren Schritt werden im 2024 / 2025 auch die Richtlinien in diesen Sprachen erhältlich sein.

 

 

Neue Richtlinien 2023

Folgende Qplus Richtlinien der Reihe R 592 xxx wurden überarbeitet und stehen zum Download zur Verfügung:

- R 592 016 2023 Oel- und Fettabscheider

- R 592 017 2023 Rückstauverschlüsse für Gebäude 

- R 592 018 2023 Versickerungs- und Retentionsanlagen

- R 592 019 2023 Spezialschächte

 

 

Postadresse Qplus

Unterlagen welche nicht per Mail verschickt werden, können statt an die Geschäftsstelle in Glattbrugg, direkt an die Postadresse der Geschäftsführerin geschickt werden. 

 Postadresse: Qplus Swiss Quality, c/o Anne-Marie Hänggi, Hauptstrasse 104,  5064 Wittnau.